Unberechtigtes Parken auf einem fremden Grundstück kann teuer werden. Der Halter muss im Zweifel die Anwaltskosten des Grundstückseigentümers sowie die Kosten der Halterermittlung tragen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Halter außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Das Gericht gab damit der entsprechenden Klage eines Grundstückseigentümers statt. Dieser hatte von einem Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug auf seinem Geschäftsgrundstück stand, mit anwaltlicher Hilfe eine Unterlassungserklärung für die Zukunft verlangt. Für das Gericht ein berechtigtes Verlangen. Der verantwortliche Halter des Fahrzeugs müsse dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederhole.dpa

Aktenzeichen: V ZR 230/11