Auto- und Motorradfahrer, die auf Straßen in ländlichen Gebieten unterwegs sind, die häufig auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und schweren Landmaschinen befahren werden, müssen stets mit „Unregelmäßigkeiten der Straßenoberfläche und schadhaften Stellen“ rechnen. Das gilt besonders in den Herbst- und Wintermonaten. Und dann kann ein Autofahrer sogar mit Tempo 30 zu schnell sein, wenn sich die Straße in einem „erkennbar schlechten Zustand und sichtbaren hochgestellten Pflastersteinen“ befindet. Im Schadensfall könne dann das Mitverschulden des Verkehrsteilnehmers so hoch anzusetzen sein, dass eine mögliche Verkehrssicherungspflicht „vollkommen zurücktritt“. So hat das Oberlandesgericht in Oldenburg geurteilt. wb

Aktenzeichen 6 U 17/11