Eine Autofahrerin wollte links abbiegen, als sich von hinten ein Rettungswagen näherte. Während sie ihren Blinker gesetzt hatte und auf die Abbiegespur gefahren war, kam es zum Zusammenstoß. Das Landgericht Saarbrücken gab der Frau die Schuld. So hätte sie einerseits rechts heranfahren müssen, andererseits habe sie gegen das Gebot der Rückschaupflicht verstoßen. Da der Einsatzwagenfahrer aufgrund besonderer Eile von allen Vorschriften befreit war und nicht von einer fehlenden Wahrnehmung seitens der Frau habe ausgehen müssen, träfe ihn keine Schuld.

Aktenzeichen: 13 S 61/11