68 Euro Geldbuße drohen allen Motorradfahrern in Frankreich, die ab 1. Januar keine reflektierende Warnkleidung tragen. Die Verordnung sieht laut ADAC vor, dass ab 125 ccm Hubraum oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 Quadratzentimeter der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Es genügen Details wie eine Armbinde in ausreichender Größe. Das Material muss nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Eine Farbe wird nicht vorgeschrieben. ar