Die Serie der „Handy-am-Steuer-Urteile“ hat das Oberlandesgericht Köln um eine für Autofahrer unangenehme Variante erweitert: Wer während der Fahrt oder auch nur bei laufendem Motor einen ankommenden Anruf „wegdrückt“, indem er das Mobiltelefon in die Hand nimmt, der hat es „benutzt“. Folge: 40 Euro und ein Punkt in der Sünderdatei. Der Begriff der Benutzung erfordere „eine Handhabung, die einen Bezug zu einer Funktion des Gerätes“ aufweise, so die Juristen.

Nach wie vor erlaubt sind während der Fahrt dagegen die Freisprechanlage, die Betätigung des Navigationsgerätes, das Suchen eines Rundfunksender oder das Rauchen…wb

Aktenzeichen: 1 RBs 39/12