Lässt die Mitarbeiterin eines Seniorenheimes ihren Autoschlüssel im Pausenraum offen liegen und wird der Schlüssel und schließlich das Auto gestohlen, so muss sich die Versicherte wegen grober Fahrlässigkeit ein Mitverschulden anrechnen lassen; im verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz war es hälftig. Die Teilkaskoversicherung braucht in einem solchen Fall nicht voll zu leisten. Die Bestohlene hatte 7000 Euro gefordert, bekam jedoch nur 3500 Euro. wb