Am 30. November ist die Kündigungsfrist für alte KFZ-Versicherung abgelaufen. Aber auch für Autofahrer, die nach diesem Stichtag ihre Versicherung wechseln wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal Toptarif.de hin. Nach einem Schadensfall, bei Beitragserhöhungen jeglicher Art und im Fall eines Fahrzeugwechsels stehe Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu – unabhängig vom sogenannten Wechselstichtag.