Wird nicht vor Schlaglöchern gewarnt, steht Autofahrern, deren Fahrzeug zu Schaden kommen, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimetern Größe und über zehn Zentimetern Tiefe auf einer Autobahn. Laut Gericht war das zuständige Bundesland nicht ausreichend seiner Verpflichtung nachgekommen, die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Der schlechte Fahrbahnzustand war bekannt, bis zum Beginn der Sanierung hätte ein Warnschild auf die „Unebene Fahrbahn“ aufmerksam machen müssen. Der ADAC begrüßt das Urteil. Gerade auf Autobahnen sollte eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein. wb