Braunschweig. Einmal am Steuer nicht aufgepasst – und schon knallt’s. Ausgerechnet im Urlaub, fern der Heimat.

Wenn sich ein Unfall im Ausland ereignet, ist die Angelegenheit besonders ärgerlich. Deshalb sollte man sich schon vor Antritt der Urlaubsreise darüber Gedanken machen und für den Fall der Fälle gut vorbereitet sein.

„Im Falle eines Unfalls im Ausland sollte man den Schaden auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen lassen und sich deren Adresse und Aktenzeichen notieren“, rät Versicherungs-Verkehrsexperte Christian Weishuber.

Seine Tipps:

•Alle Daten vom Unfallgegner wie zum Beispiel Name und Anschrift, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung notieren

•Nach Möglichkeit den Europäischen Unfallbericht verwenden und vom Unfallbeteiligten unterschreiben lassen.

• Beweismittel sichern durch Fotos und Skizzen, Namen von Zeugen notieren.

• Kein Schriftstück unterschreiben, dessen Inhalt man nicht versteht.

• Ganz wichtig: Umgehend den Schaden der eigenen Versicherung melden.

Der Europäische Unfallbericht kann in den meisten europäischen Ländern zur Schadenaufnahme verwendet werden. Inhaltlich und grafisch ist der Unfallbericht harmonisiert, also in allen Sprachen ist der Inhalt gleich. Weil alle Fragen nummeriert sind, sollte es keine Verständnisschwierigkeiten geben. Das ist dann wichtig, wenn der Unfallbeteiligte einen europäischen Unfallbericht in einer anderen Sprache verwendet.

Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei der eigenen Autoversicherung, im Internet zum Herunterladen oder beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). (ar)