Braunschweig. Die Hauptuntersuchung ist bisweilen ein kritisches Datum im Leben des fahrbaren Untersatzes. Und seit Monatsbeginn gibt’s dafür obendrein neue Regeln.

Seit 60 Jahren ist der regelmäßige Check durch unabhängige Sachverständige Pflicht in Deutschland. Wir erklären, was neu ist, bevor die Plakette aufs Nummernschild geklebt wird – sofern das Fahrzeug die Prüfung bestanden hat.

Das wird geprüft

In jährlich rund 26 Millionen Hauptuntersuchungen prüfen die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und Mitbewerber wie Dekra eine Reihe von Punkten. Gesichtet werden unter anderem Rost, Verschleiß, der technische Zustand von Fahrgestell oder Lenkanlage und Abgaswerte. Am häufigsten beanstandet wurden zuletzt Licht und Bremsen. Ist die Sicherheit beeinträchtigt, muss der PKW erst in die Werkstatt, ehe er wieder auf die Straße darf.

Das ändert sich für Autobesitzer

Wer den Wagen mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum vorstellt, muss nun einen 20 Prozent Aufschlag auf die Gebühr zahlen, die bei PKW ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro betragen darf. Begründung: Bei Verspätung gibt es nun eine vertiefte Untersuchung. Im Gegenzug gilt die neue Plakette für die komplette Frist und wird nicht mehr zurückdatiert.

Mangelbaum und Probefahrt

Die bundesweit 10 000 Prüfstellen erfassen Mängel nun nach einem einheitlichen System. Neues Instrument ist ein „Mangelbaum“ aus rund 4000 detaillierten Fällen, der zwischen den Sachverständigenorganisationen abgestimmt ist. Das soll dazu beitragen, eine umfassendere Statistik für die Verkehrssicherheit und Technikentwicklung aufzubauen. Auch Wagenhalter sollen mehr Klarheit haben. Auf Prüfberichten steht dann nicht nur „Bremsanlage“, sondern etwa „Bremsscheibe vorne links verschlissen“. Ein Spezialgerät soll die Elektronik bei Wagen effizienter prüfen, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden. Zum Aktivieren der Systeme beginnt der Check mit einer Probefahrt.

Das sagen die Kritiker

Der TÜV-Verband sieht die Sicherheit gestärkt. Dass Plaketten bei Verspätung künftig ungeschmälerte 24 Monate gelten, dürfe aber nicht als Einladung zum Überziehen missverstanden werden. Mängelstatistiken zeigten, dass sich der Zustand eines Autos verschlechtere, je weiter die Prüftermine auseinanderlägen.

Der ADAC wettert gegen eine „grundlose Strafgebühr“ fürs Zuspätkommen. Geahndet werde dies schließlich schon mit Bußgeldern. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Plakette erwischt werde, müsse 15 Euro zahlen. dpa