Braunschweig. Autofahrer können nun bald mit nur einem Nummernschild wechselweise unterschiedliche Fahrzeuge steuern.

Der Termin für die Einführung des Wechselkennzeichens ist der 1.Juli. Vorerst darf dieses Kennzeichen hierzulande nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M 1 (PKW und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis jeweils 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht).

Die Wechselkennzeichen sollen ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen erhältlich sein. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen nach ADAC-Informationen bei rund 40 Euro.

Die geänderte Zulassungsverordnung erlaubt allerdings nicht, ein Wechselkennzeichen für einen Personenwagen und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen sowie die Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.

Das Wechselkennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der Hauptuntersuchungs-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als KFZ mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.

Der verbotene Betrieb eines Fahrzeugs ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen wird laut ADAC-Angaben mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet.

Wird ein solches Fahrzeug nur auf einer öffentlichen Straße abgestellt, beträgt der Regelsatz des Bußgeldkatalogs € 40 Euro sowie ein Punkt.

Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen, doch könnten Autofahrer, so die Prognose des Automobilclubs, mit Vorteilen bei der KFZ-Versicherung rechnen.

Die Wechsel-Kombinationen:

Klasse M1 (PKW bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und Wohnmobile):

PKW – PKW

PKW – Wohnmobil

PKW – Oldtimer

Oldtimer – Oldtimer

Wohnmobil – Wohnmobil

Oldtimer – Wohnmobil

Klasse L (Motorräder):

Motorrad – Motorrad

Motorrad – Quad und Trike

Motorrad – Leichtkraftrad

Klasse 01 (Anhänger):

Anhänger – Anhänger (je bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht)ar/tst