Motorrad-Alltag: Eine EU-Verordnung verbietet Sonderauflagen für Fahranfänger unter 18.

Für Fahrer unter 18 Jahren auf einem Leichtmotorrad bis 125Kubikzentimeter galt bisher ein Tempolimit von 80 Kilometer je Stunde. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet, entfällt diese Regelung ab 19. Januar 2013. Dann tritt die 6.Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Die EG-Führerscheinrichtlinie, woran sich die deutsche Verordnung orientiert, erlaubt keine Sonderauflagen für die Fahrerlaubnis A1 mehr.

Allerdings gilt fortan eine verschärfte Definition der Klasse A1, die neben dem Hubraum von 125 Kubikzentimeter und einer Nennleistung von nicht mehr als elf kW auch das Verhältnis zum Gewicht vorschreibt: Es darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Dieses zusätzliche Kriterium "Verhältnis Leistung/Gewicht" verhindere laut Institut für Zweiradsicherheit, dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 Zugang zu sehr leichten und gleichzeitig starken Fahrzeugen haben, die deutlich schneller als Tempo 100 fahren. Für Peter Glowalla, erster stellvertretender Vorsitzender des deutschen Fahrlehrerverbandes, ist der Wegfall des Tempolimits für Fahrer unter 18 überfällig. Die Fahranwärter in der Klasse A1 würden schon heute die gesamte Ausbildung auf einem nicht begrenzten Leichtmotorrad absolvieren. Danach mussten sie bisher bis zum 18. Geburtstag auf einem 80 km/h-Motorrad fahren. Auf Autobahnen und Landstraßen sei das sehr gefährlich, weil es keine Differenzgeschwindigkeit zu den Lkw gebe, argumentiert Glowalla. "Nach neuem Recht fahren die A1-Motorräder zwischen 100 und 110 Kilometern je Stunde und haben so eine angemessene Differenzgeschwindigkeit zu allen auf Tempo 80 begrenzten Fahrzeugen."

Der Auto- und Reiseclub sieht den Wegfall der bisherigen Beschränkung mit Sorge. Im Jahr 2010 starben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei Verkehrsunfällen 101 Menschen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, sprich: alle dreieinhalb Tage ein junger Verkehrstoter. In der Statistik seien nur Sterbefälle erfasst, die sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ereigneten. Spätere Todesfälle als Folge eines Unfalls würden nicht berücksichtigt. Insgesamt verunglückten im Vorjahr auf Deutschlands Straßen 6219 junge Mofa-, Moped- oder Motorradfahrer zwischen 18 und 25 Jahren. Davon wurden 1679 Personen schwer verletzt, 27 Prozent aller Verunglückten in dieser Gruppe. ar