Service: Knöllchen aus dem Ausland können seit vergangenem Jahr auch in Deutschland vollstreckt werden. Doch im Urlaub lauern weitere Kostenfallen.

Knöllchen im Urlaub sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch schnell ins Geld gehen. Zumal sich Autoreisende im vereinten Europa noch immer mit unterschiedlichen Verkehrsregeln arrangieren und mit vielfach höheren Bußgeldern als zu Hause rechnen müssen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Reisende vor Fahrtantritt über die Besonderheiten des Reiselandes informieren. Der ADAC weist auf häufige Problemfälle hin und gibt Tipps, wie man Ärger vermeiden kann.

Zahlreiche Innenstädte Italiens sind für den touristischen Autoverkehr gesperrt. Jede Stadt hat unterschiedliche Regelungen, was Ausnahmen etwa für Touristen wie die Anfahrt zu Hotels betrifft. Die Beschilderung dieser "Zone a Traffico limitato/ZTL" ist meist auf Anhieb schwer zu durchschauen. Fährt man versehentlich in eine gesperrte Zone, droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Deshalb sollte das Auto besser außerhalb der historischen Innenstädte geparkt werden.

Probleme kann auch eine vor der Urlaubsreise abgelaufene TÜV-Marke bescheren. Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Auto still. Obwohl dies grundsätzlich unzulässig ist, erspart man sich viel Ärger, wenn die fällige Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird.

Vorsicht ist nach Angaben des ADAC auch in Ländern geboten, in denen bei Autobahnbenutzung eine Vignette anzubringen ist. In Österreich kostet sowohl das Fahren ohne Vignette als auch deren falsche Anbringung mindestens 120 Euro. Noch teurer wird’s in Slowenien mit 300 Euro, vielfach werden auch die Fahrzeugpapiere einbehalten.

Tempolimitverstöße schröpfen die Urlaubskassen besonders kräftig: Ist man in der Schweiz 11 km/h zu schnell, sind 250 Franken (rund 200 Euro) fällig, in Norwegen sogar rund 330 Euro, auch in Italien wird das Urlaubsbudget mit knapp 160 Euro belastet.

Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden oft Wochen oder erst Monate nach dem Urlaub zugestellt. Eine neue EU-Regelung ermöglicht seit 2010 auch hierzulande die Eintreibung nicht bezahlter Auslandsknöllchen, sodass sie nicht achtlos entsorgt werden sollten.