Zweirrad-Trend: Elektrofahrräder werden immer beliebter. Doch es droht Ungemach: Die Deutsche Verkehrswacht fordert eine Zulassungspflicht für E-Fahrräder.

IWenn immer mehr Fahrradfahrer zunehmend auf Pedelecs (Pedal Electric Cycle) zugreifen, birgt das Gefahren. Schließlich sind derartig angetriebene Fahrräder bis zu 45 Kilometer je Stunde schnell. In 30er-Zonen könnten Autofahrer theoretisch schon mal von Radlern überholt werden. Die Deutsche Verkehrswacht tritt jetzt auf die Bremse.

Der Experten wollen eine Zulassungspflich für Pedelecs durchsetzen. Hintergrund des Antrags ist die Befürchtung, dass es im Zusammenhang mit der starken Verbreitung sogenannter Pedelecs zu einem Anstieg von Radfahrunfällen kommen könnte, die bei höheren Geschwindigkeiten schwerwiegende Folgen hätten.

Denn in Zukunft rechne man "mit deutlich mehr Radfahrern, die nur geringe oder keine Erfahrung mit Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometern haben", erklärte DVW-Präsident Kurt Bodewig die Forderung nach einer Pflicht auf Zulassung der schnellen Pedelec-Klasse mit Höchstgeschwindigkeiten von 45 Kilometern je Stunde.

Zudem sollen Kriterien beispielsweise für die Stabilität der Konstruktion und der Wirksamkeit der Bremsen festgelegt und der herstellenden Industrie als Qualitätsmerkmale nahegelegt werden.

Insbesondere ungeübte und ältere Radfahrer erreichten mit Pedelecs ein Tempo, das sie im Straßenverkehr nicht immer beherrschten. Erwartet werden riskante Überholmanöver und eine Zunahme der Differenzgeschwindigkeiten auf Fahrradwegen. Die DVW warnt aber nicht allein vor steigenden Unfallzahlen, sondern auch vor einer Zunahme schwerer Kopfverletzungen.

Bei Pedelecs ist zu unterscheiden zwischen solchen Modellen, die nur Tretunterstützung bieten und bei 25 Kilometern je Stunde abgeregelt werden, und solchen, die bis zu 45 Kilometern je Stunde das Treten unterstützen. Diese Geschwindigkeit hält die Deutsche Verkehrswacht für zu gefährlich, wenn für diese Kategorie nicht spezielle Anforderungen für die Ausstattung der Fahrräder gelten wie beispielsweise eine Fahrradhelmpflicht und eine Mindestbremsverzögerung.

Nach aktueller Rechtslage (EU-Richtlinie 2002/24/EG) ist ein Pedelec zulassungsfrei, wenn die Motorunterstützung bei 25 Kilometer je Stunde endet und die Motordauerleistung 250 Watt nicht übersteigt. Bei der leistungsstärkeren Klasse beträgt die maximale Motordauerleistung 1000 Watt und wird bei maximal 25 Kilometer je Stunde abgeregelt. Sie werden als Kleinkraft-Rad mit geringer Leistung eingestuft und unterliegen erleichterten Zulassungsvoraussetzungen.

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der EU-Richtlinie sieht vor, dire Anforderungen an diese Zweiräder eindeutiger zu fassen. arie