Seit Anfang Februar müssen Neufahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Auf dem Markt gibt es auch Nachrüst-Sets – die allerdings nicht so einfach zu montieren sind.

Seit Anfang Februar Pflicht für alle Fahrzeughersteller bei neuen Modellen und bei vielen Autofahrern ein Nachrüstwunsch: Tagfahrlicht. Der Wunsch von Autobesitzern, hier selbst Hand anzulegen, war für den ADAC Auslöser, im Rahmen eines Kurz-Checks ein Produkt eines Discounters einmal näher zu betrachten. Ist die Nachrüstung wirklich das Kinderspiel, für das man es hält?

Das Produkt war ordentlich verarbeitet, für rund 50 Euro auch erschwinglich, doch ohne Stromlaufplan kommt der Bastler bei den meisten Fahrzeugen nicht weiter. Bei manchen Karosserieformen ließen sich diese universellen Nachrüstleuchten aufgrund ungünstiger Stoßfängergestaltung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand montieren, so das Fazit.

Das untersuchte Produkt wies zudem Mängel im Kabelsatz auf. Die Leitungen lösten sich beim Trennen von Steckern teilweise aus den Quetschverbindungen. Außerdem waren die Trennstellen nicht abgedichtet, obwohl sie im Spritzwasserbereich montiert werden.

Das auf der Verpackung aufgedruckte Versprechen vom "einfachen Selbsteinbau" sollte man nicht zu wörtlich nehmen, rät der Klub. Ein engagierter Bastler müsse dafür mehrere Stunden einkalkulieren.

Grundsätzlich ist die Nachrüstung von Tagfahrlicht nicht vom TÜV abzunehmen. Werden die Leuchten mangels geeigneter Lüftungsgitter jedoch einfach unter die Frontschürze montiert, gibt es früher oder später Ärger mit dem TÜV, denn ein Mindestabstand zum Boden von wenigstens 25 Zentimetern ist einzuhalten.

Fazit: Laien wird vom Einbau universeller Sets abgeraten. Fahrzeugspezifische Einbausets mit steckfertigen Kabelsätzen erleichtern die Nachrüstung. Beim Kauf sollte auf das E-Prüfzeichen, den Buchstaben "E" im Kreis mit ein- oder zweistelliger Zahl und die Kennzeichnung "RL" geachtet werden, sonst sind Anbau und Betrieb verboten.

Schlimmstenfalls droht das Erlöschen der Betriebsgenehmigung und des Versicherungsschutzes. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch mit der Zündung einschalten und beim Aktivieren von Nebel-, Abblend- oder Fernlicht ausschalten, beziehungsweise gedimmt werden. sr