Auto-Alltag: Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind hierzulande verboten. Auch Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen, seien als Warner nicht gestattet, berichtet der ADAC.

Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgerüstet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden.

Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Auch die Vernichtung von Warngeräten ist längst nicht tabu.

Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begehe diese Ordnungswidrigkeit.

Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, könne das Gerät sichergestellt und auch vernichtet werden, so der Klub. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllten, bestünden erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.

Legale Warnung vor Messstellen sind Radiomeldungen, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden, oder auch das Warnen mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Achtung bei Blitzer-Warnungen per Lichthupe! Sie sind nicht erlaubt und können mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft werden. sr