Bußgelder können nach dem Urlaub in Deutschland abkassiert werden.

Viele Familien sind zurück aus dem Winterurlaub. Den ein oder anderen hat im Briefkasten vielleicht ein teures Souvenir erwartet: ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland.

Französische, dänische oder polnische Behörden konnten ihre Forderung in Deutschland bisher nicht eintreiben. Damit ist es vorbei. Wer nun im Skiurlaub in Tschechien oder beim Weihnachtsshopping im Elsass falsch parkte, dem dürfte ziemlich sicher nachträglich eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattern.

Doch auch die meisten anderen Ländern holen sich die Knöllchen-Kohle jetzt direkt in Deutschland. Das kann teuer werden. Denn in den Nachbarländern sind die Bußgelder oft deutlich höher als in Deutschland.

In Spanien drohen Rasern, die 20 Stundenkilometer schneller fahren als erlaubt, Geldbußen bis 300 Euro. Fehlt in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste im Auto, so kostet das 90 bis 135 Euro. Und in Griechenland werden bei Überholen im Überholverbot 355 Euro und mehr fällig. Grundlage der neuen Regelung ist das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Das wurde jüngst um einen Passus erweitert, wonach EU-Geldbußen auch in Deutschland vollstreckt werden dürfen. Dies gilt zwar nur für Länder, die das Abkommen auch bereits umgesetzt haben. Das sind aber alle Nachbarstaaten Deutschlands. Italien dagegen ist noch nicht so weit.

Auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Kroatien gehen leer aus – vorläufig. Das zuständige Bonner Bundesamt für Justiz wird allerdings nicht bei jedem einfachen Park-Strafzettel aktiv: Knöllchen aus dem EU-Ausland werden erst ab 70 Euro vollstreckt. Eine Ausnahme gibt es für Österreich, da flattern die Bußgeldbescheide bereits ab 25 Euro über die Grenze. Experten raten freilich, auch bei niedrigeren Summen lieber zu bezahlen. Das kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen.

Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungsgeld sofort vollstreckt werden – einschließlich einer saftigen Strafe. In der Schweiz droht sogar Gefängnis, wenn ein eingeleitetes Vollstreckungsverfahren erfolglos war. Einige Schlupflöcher gibt es aber weiterhin. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen.

"Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß ADAC-Experte Michael Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der darf dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen.