Wenn es dunkel ist, ersparen automatische Lichtschalter dem Fahrer das Ein- und Ausschalten. Auf Nebel reagieren sie allerdings nicht.

Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sind nicht darauf programmiert, auch bei Nebel für optimale Sicherheit zu sorgen.

Da sie lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf andere Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen reagieren, sollten Autofahrer bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter greifen, raten Verkehrsexperten. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht betätigt und muss manuell zugeschaltet werden.

Fahrer, deren Fahrzeuge über ein sogenanntes Tagfahrlicht verfügen, sollten bei Nebel auf das normale Fahrlicht wechseln, denn beim Tagfahrlicht bleibt die Heckpartie des Fahrzeugs unbeleuchtet. Außerdem lässt sich das Nebelschlusslicht nicht einschalten.

Der Schalter für das Nebelschlusslicht, das nur bei Nebel und nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden darf, bleibt bei vielen Fahrzeugen auch nach dem Ausschalten des Lichts in seiner aktiven Stellung. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass die nächste Fahrt mit Licht mit brennender Nebelschlussleuchte erfolgt, auch wenn gar kein Nebel mehr ihren Einsatz rechtfertigt. Für diesen Verkehrsverstoß sind zehn Euro Bußgeld fällig, erinnert der ADAC. Erheblich teurer wird es, wenn man bei Nebel oder schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist. Hier droht eine Strafe von 40 Euro und drei Punkten in Flensburg. sr