Zunächst müssen nur Neuwagen Tagfahrscheinwerfer haben - Keine Pflicht zum Nachrüsten

Licht an. Nicht nur in der Nacht, auch am Tag: Ab Februar müssen Neufahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Bislang ist Tagfahrlicht auf deutschen Straßen noch freiwillig, obwohl immer mehr Autofahrer ganztägig mit Licht fahren. Das hat vor allem an dunklen Tagen in Herbst und Winter seine Vorteile, wenn dunkle Wagen im schummrigen Licht kaum oder viel zu spät erkannt werden.

Ab Februar wird diese Beleuchtungsart nur für alle Neuwagen bis 3,5 Tonnen Pflicht. Sie müssen von der Fabrik aus mit Scheinwerfern ausgeliefert werden, die bei Fahrt immer leuchten. Unabhängig davon gilt aber bereits heute in vielen europäischen Ländern die Lichtpflicht. Während einige Länder wie Frankreich und die Schweiz lediglich eine Empfehlung zur Tagesbeleuchtung geben, kann ein Verstoß in anderen Ländern teuer werden. So zahlen Autofahrer in Tschechien beispielsweise 53 Euro, wenn sie mit ausgeschaltetem Licht erwischt werden. In Norwegen sind sogar 190 Euro fällig. Dort kann ersatzweise mit Abblendlicht gefahren werden, wenn der Wagen nicht mit der neuen Beleuchtungstechnik ausgestattet ist.

Wer sich kein neues Auto zulegen möchte und trotzdem auf dem neuesten Stand der Technik sein will, kann in den meisten Fällen nachrüsten. Das geht bereits ab 50 Euro. Beim Kauf sollte man aber aufpassen: "Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen sowie die Buchstabenkombination RL auf dem Glas tragen. Außerdem müssen sie nach ECE-R 87 (Europäische Regelung für Tagfahrlampen) genehmigt sein", so der TÜV Süd.

Die LED-Technologie ist beim Kauf vorzuziehen, da sie wesentlich weniger Energie verbraucht. Wegen des Eingriffs in die Fahrzeugelektronik wird geraten, die Lampen unbedingt in der Fachwerkstatt einbauen zu lassen. Eine Pflicht zum Nachrüsten besteht noch nicht. TB