In diesem Jahr haben sich Autofahrer auf etliche neue Regelungen einzustellen. Damit soll Autofahren sicherer und umweltfreundlicher werden, es könnte aber auch, so vermutet der ACE, teurer werden.

Die Neuerungen reichen von Säumniszuschlägen für verspätete Hauptuntersuchungen über Änderungen bei der Pendlerpauschale bis hin zur Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung und zur EU-weiten Verfolgung von Verkehrssünden.

HU-Neuregelung

Wird künftig die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschritten, bleiben Autofahrer voraussichtlich ab April von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssten sie wegen angeblich höheren Inspektionsaufwands einen Aufschlag der Prüfgebühr (50 bis 59 Euro) von 20 Prozent hinnehmen, so der Auto Club Europa (ACE).

Neu zugelassene Autos, die in drei Jahren erstmals im April 2015 einer Hauptuntersuchung vorzustellen sind, müssen dann auch eine Probefahrt des Prüfers "bestehen". Diese HU-Novelle soll im Februar den Bundesrat passieren.

Umweltzonen

Zum Jahresbeginn wurden in fünf Städten erstmals Umweltzonen eingerichtet, in weiteren 22 Kommunen traten schärfere Vorschriften in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß gelten dort Zufahrtsbeschränkungen in abgestufter Form. Bei Verstoß werden 40 Euro Bußgeld fällig, obendrein gibt’s einen Punkt in Flensburg.

Modifizierte KFZ-Steuer

"Je geringer der -Ausstoß, desto günstiger die Steuer", so das Motto der modifizierten KFZ-Steuer. Bereits seit dem 1. Dezember 2011 wird Autohändlern vorgeschrieben, Neufahrzeuge mit einer Energieverbrauchskennzeichnung zu versehen. Darin wird unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugklassen der Kraftstoffverbrauch nach Effizienzgesichtspunkten bewertet.

Der ACE hat Zweifel an der Energiekennzeichnung. Statt sich "am grünen Balken in der Farbskala" zu orientieren, sollte sich Autofahrer vielmehr für den tatsächlichen Spritverbrauch interessieren; entsprechend hoch der -Ausstoß.

Seit dem Erstzulassungsdatum 1.Juli 2009 werden PKW nach ihren -Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120g/km. Der steuerfreie Teil des -Wertes verringerte sich zum 1.Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011/2012 erstmals zugelassen werden. Entscheidend für die Berechnung des Steuersatzes sind die Angabe des -Wertes in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7) sowie Hubraum und Antriebsart.

Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder Bio-Diesel betrieben werden sowie für Hybrid-Fahrzeuge.

Für erstmals zugelassene Diesel-PKW gilt noch bis 31. Dezember 2013 eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro.