Braunschweig. Bei den Ermittlungen geht es um den Vorwurf, dass die Vorfälle durch die Leitung der Landesaufnahmebehörde vertuscht werden sollten.

Wurden in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig mögliche Fälle von Sozialbetrug ignoriert? Oder wurde sogar Mitarbeitern die Aufklärung untersagt? Nach wie vor sind diese Fragen ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig äußerte sich gegenüber unserer Zeitung nun erstmals ausführlicher zum Stand der Ermittlungen.

Anfang Januar war bekanntgeworden, dass Asylbewerber sich mehrfach registriert hatten, um Geld zu kassieren – und dass die Behördenleitung entsprechende Hinweise von LAB-Mitarbeitern nicht der Polizei gemeldet hatte. Aufgeflogen war das Ganze, als sich eine ehemalige Mitarbeiterin an den NDR gewendet hatte: Man habe sie angewiesen, die extra zusammengestellten Akten, die den Betrug bewiesen hätten, in den Keller zu tragen.

Nach Publikwerden der Vorfälle ging das Innenministerium von rund 600 Verdachtsfällen aus. Der Schaden beläuft sich schätzungsweise auf mehrere Millionen Euro. Innenminister Boris Pistorius hatte die LAB-Leitung in Schutz genommen und von Kommunikationspannen gesprochen. Der Leiter der LAB in Niedersachsen, Jens Grote, hatte damals zudem erläutert, dass die leitenden Mitarbeiter die Qualität des gesammelten Materials angezweifelt hätten. Auch sei man in Sorge gewesen, nur gegen eine einzelne Volksgruppe vorzugehen – bei den Beschuldigten handelte es sich offenbar in erster Linie um Sudanesen.

Und nun? Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen des Verdachts auf Untreue gegen zwei leitende Mitarbeiter. Diese seien bislang noch nicht vernommen worden, sagte Julia Meyer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zunächst gelte es, die Zeugenaussagen auszuwerten. Die Polizei habe etliche Zeugen vernommen, teils mehrfach. Wie viele? Im zweistelligen Bereich, aber unter 20, so die Antwort. Es handele sich um Stammkräfte der LAB, um Kräfte von Zeitarbeitsfirmen sowie um Personen anderer beteiligter Behörden.

Die Sachbearbeiterin müsse jetzt die Aussagen durcharbeiten. Danach werde entschieden, ob die Beschuldigten zur Vernehmung vorgeladen werden. Wie lange die Auswertung dauert? „Das ist schwer abzuschätzen“, so Meyer. „Mindestens zwei, drei Wochen.“