20 Arbeitsstunden im Tierheim muss eine 20 Jahre alte Braunschweigerin leisten: Die Heranwachsende soll als Lebensgefährtin des Hundehalters mitverantwortlich für die Vereinsamung und Verwahrlosung des Tieres gewesen sein. Die Polizei hatte den offenbar stundenlang bellenden Hund in der Wohnung des Paares zwischen Kothaufen und einer Tüte Trockenfutter entdeckt. Wasser stand für das Tier nicht bereit. Während das Strafverfahren gegen die Heranwachsende gegen Arbeitsstunden eingestellt wurde, muss der Hundehalter wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zahlen.