Am 1. Juli tritt das neue Hundegesetz in Niedersachsen in Kraft

Das gilt für Bello, Fiffi & Co., ob kleiner Rehpinscher oder Bulldogge - von Freitag, 1. Juli, an müssen alle Hunde in Niedersachsen durch einen elektronischen Chip registriert werden. Zudem müssen die Besitzer eine Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das neue Hundegesetz tritt in Kraft.

Nach jahrelangen Debatten hatte der Landtag in Hannover Ende Mai das Hundegesetz beschlossen. Es soll für mehr Sicherheit sorgen und verhindern, dass Hunde im Besitz von unzuverlässigen Besitzern zu gefährlichen Waffen werden. Wie viele Menschen jedes Jahr bei Beißattacken verletzt werden, ist unbekannt.

Auch soll es eine bessere Handhabe gegen Menschen geben, die ihre Tiere vernachlässigen oder quälen. Während früher ein Richter eingeschaltet werden musste, um zum Beispiel einem kriminellen oder drogenabhängigen Halter „zur Gefahrenabwehr“ einen Hund zu entziehen, können Polizei und Ordnungsbehörden nun direkt aktiv werden.

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hält das neue niedersächsische Hundegesetz für gelungen. „Wir haben von allen Bundesländern das sachlich vernünftigste und tierfreundlichste Hundegesetz“, betonte der VDH-Landesvorsitzende Jochen Rissmann. Für den Verband, der in Niedersachsen etwa 25.000 Hundebesitzer vertritt, ist die Kontrolle der Knackpunkt. Entscheidend sei, dass die Ordnungsbehörden an problematische Besitzer herantreten, die häufig ihre Hunde weder angemeldet noch gechippt haben. Nach Schätzungen gibt es in Niedersachsen 400.000 Hunde.

Unter Züchtern ist es schon seit Jahren selbstverständlich, ihre Tiere chippen zu lassen, betonte der Verbandschef. Ein Tierarzt setzt dem Hund den winzigen Mikrochip mit einer Identifikationsnummer im Bereich der Schulter ein, per Lesegerät kann so der Besitzer ermittelt werden. Bisher werden Hunde entweder in privat organisierten bundesweiten Registern oder in den Registern der Zuchtverbände erfasst. Innerhalb von zwei Jahren soll nun auch ein niedersächsisches Zentralregister entstehen. Europaweit ist der Hunde-Chip ebenfalls Pflicht, bis Ende 2011 sind parallel noch tätowierte-Nummern zulässig.

Das neue niedersächsische Hundegesetz hat folgende Kernpunkte:

- Chippflicht: Vom 1. Juli an müssen Besitzer ihren Hund chippen lassen, so dass er sich identifizieren lässt. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll ein landesweites Hunde-Zentralregister entstehen.

- Hunde-Haftpflicht: Jeder Halter muss für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.

- Sachkundenachweis („Hundeführerschein“): Vom 1. Juli 2013 an müssen alle neuen Hundebesitzer eine Prüfung nachweisen, die anerkannte Vereine, Hundeschulen oder -trainer abnehmen sollen. Ausgenommen sind unter anderem Jäger, Tierärzte und Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten haben. Wer den Vierbeiner nur ab und zu ausführt, muss keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen.

- Gefährliche Hunde: Hunde, deren Gefährlichkeit von der Fachbehörde - also den Landkreisen und kreisfreien Städten - festgestellt worden ist, dürfen nur unter strengen Auflagen und nach Erlaubnis gehalten werden. Die persönliche Eignung bringen laut Gesetz zum Beispiel Alkohol- oder drogenabhängige sowie psychisch kranke Menschen nicht mit. Für gefährliche Hunde gilt generell Leinen- und Maulkorbzwang. dpa

Zum Downloaden - der Wortlaut des neuen Hundegesetzes