Der Fall der
beiden Mitglieder der Neonazi-Band „Kommando Freisler“, die am Herzberger
Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt wurden, wird
vermutlich vor dem Göttinger Landgericht erneut verhandelt.
Oberstaatsanwalt
Hans-Hugo Heimgärtner kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Die
Liedtexte sind so unerträglich, dass meiner Meinung nach Geldstrafen nicht
ausreichen“, erklärte er. Der Oberstaatsanwalt hatte Haftstrafen von zwölf und
sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt.
Das Gericht folgte dem
Antrag nicht. Die Angeklagten kamen mit Geldstrafen davon.