Der Fall der beiden Mitglieder der Neonazi-Band „Kommando Freisler“, die am Herzberger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt wurden, wird vermutlich vor dem Göttinger Landgericht erneut verhandelt.
Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Die Liedtexte sind so unerträglich, dass meiner Meinung nach Geldstrafen nicht ausreichen“, erklärte er. Der Oberstaatsanwalt hatte Haftstrafen von zwölf und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt.
Das Gericht folgte dem Antrag nicht. Die Angeklagten kamen mit Geldstrafen davon.